Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte berechnet. Was viele nicht wissen: ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz, muss dies vom Eigentümer dem Finanzamt angezeigt werden.



