Gemeindliche Ehrung verdienter Gemeindebürger

Aufgrund der von der Gemeinde Reichenschwand erlassenen Richtlinie können alle zwei Jahre Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, die die Ehrung von Gemeindebürgern betreffen.

Hiernach werden ehrenamtliche Tätigkeiten von Gemeindebürgern unter Nennung des Namens und der zu würdigenden Tätigkeiten schriftlich mitgeteilt. Der Vorschlagende darf nicht anonym bleiben, desgleichen sind massenhafte Nennungen nicht zugelassen.

Bei den ehrenamtlichen Tätigkeiten bzw. zu würdigenden Ausübungen sind solche mit Kindern, Jugendlichen, Behinderten, Senioren, kranken Menschen u. a. angesprochen.

Abgabeschluss hierfür: 30.05.2024

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte hier: 1000 Richtlinie zur Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Reichenschwand

Selbstverständlich steht auch die Gemeindeverwaltung gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

Frau Gottschlich:    Tel.: 09151/8692-25
Frau Brendel:           Tel.: 09151/8692-10
E-Mail: gemeinde@reichenschwand.de