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Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreises/kreisfreien Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Hier wie im Folgenden ist Ihr Ansprechpartner bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Gemeinde ggf. auch die Verwaltungsgemeinschaft.

    Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Briefwahl-Antrag
    Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anfordern.