Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in Reichenschwand durch Kauf, Überlassung, Erbbaurecht oder Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung mit einem Mindestinvestionsvolumen von 50.000 Euro neu begründen und zumindest ein eigenes Kind in ihrem Haushalt betreuen, können je Erwachsener 1.000 Euro und je Kind 1.500 Euro (grundsätzlich maximal 5 Personen) erhalten.
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